2020-05-25: Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 28.05.2019 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.05.2019 mit dem Kaufmannsgilde zu Peine e.V. mit Sitz in Peine (Amtsgericht Hildesheim, VR 201350) verschmolzen. Der Verein ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.