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Clarios Germany GmbH & Co. KGaA

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Am Leineufer 51
30419 Hannover
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mind. 25 Mitarbeiter
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20x HR-Bekanntmachungen:

2008-05-13:
Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister eingereicht.

2009-01-02:
Eine Liste der Aufsichtsräte wurde zum Handelsregister eingereicht.

2012-03-27:
Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Verschmelzungsvertrages eingereicht worden. Danach soll die Johnson Controls Autobatterie GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 52890) als übertragender Rechtsträger mit der VB Autobatterie GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 62427) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden.

2012-05-02:
Die Hauptversammlung vom 23.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Johnson Controls Autobatterie GmbH & Co. KGaA.

2012-05-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Johnson Controls Autobatterie GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 52890) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-06-26:
Personenbezogene Daten (Firma) geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: JCB Management GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 62413), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2014-01-21:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2014-08-12:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2014-11-18:
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: JC Autobatterie Holding GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 200776), von der Vertretung ausgeschlossen.

2014-11-18:
Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Abspaltungsvertrages vom 13.11.2014 eingereicht worden. Danach soll der Teilbetrieb "Werk Hannover" der Johnson Controls Autobatterie GmbH & Co. KGaA (Amtsgericht Hannover, HRB 62427) als übertragender Rechtsträger im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme bei der JC VARTA Autobatterie GmbH (vormals Johnson Controls Batterien-Verwaltungsgesellschaft mbH) (Amtsgericht Hannover, HRB 6183) als übernehmenden Rechtsträger übertragen werden. .

2015-01-09:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 18.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 18.12.2014 und der Gesellschafterversammlung der Johnson Controls VARTA Autobatterie GmbH vom 18.12.2014 den Teilbetrieb Werk Hannover zur Produktion von Starterbatterien als Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Johnson Controls VARTA Autobatterie GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 61831) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.

2015-03-04:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2015-04-30:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2018-03-01:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2019-10-01:
Die Hauptversammlung vom 23.09.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Clarios Germany GmbH & Co. KGaA. Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Clarios Deutschland Holding GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 200776), von der Vertretung ausgeschlossen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Clarios Management GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 62413), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-02-19:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2020-04-09:
Mit der Clarios Deutschland Holding GmbH mit Sitz in Hannover als herrschendem Unternehmen ist am 06.04.2020 ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom 06.04.2020 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2020-05-06:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2020-05-27:
Die Hauptversammlung vom 08.05.2020 hat die Streichung des bisherigen § 8 und des bisherigen § 10 (Abtretung und Verpfändung des Kapitalanteils) der Satzung und in diesem Zuge die Änderung der Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen sowie die Änderung der in § 5 und den neu nummerierten §§ 8 und 22 vorhandenen Bezugnahmen auf andere Paragraphen beschlossen.

2021-02-26:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18.02.2021 im Wege des Formwechsels in die Clarios Germany GmbH & Co. KG umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.