2008-09-03: Clean-Line Erfurt GmbH & Co. KG, Erfurt (Neusißstraße 4, 99086 Erfurt, der Kraftfahrzeugservice und folgenden Schwerpunkten: a) die Durchführung von Lackierarbeiten b) die Durchführung von Steinschlagreparaturen c) die Durchführung von Polster, Felgen- und Kunststoffreparaturen d) die Durchführung von Scheibenwechseln e) die Durchführung von Fahrzeugaufbereitungen f) die Durchführung von Reinigungen von Fahrzeugen sowie alle mit den unter Ziffern a) bis f) zusammenhängende Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft von jeweils zwei von ihnen gemeinsam vertreten. Persönlich haftender Gesellschafter: Clean-Line Erfurt Geschäftsführungs-GmbH, Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 502829), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-05-20: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 29.01.2009 mit Nachtrag vom 31.03.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.01.2009 mit Nachtrag vom 31.03.2009 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 29.01.2009 mit Nachtrag vom 31.03.2009 Teile des Vermögens von dem Clean-Line e.K. Inhaber Ringo Liebau mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRA 500897) übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.