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Click & Collect Service GmbH

Vending, Copirights, Lockers..., Foodstation, Adding, Vape, Drag
Adresse / Anfahrt
Bettendorfring 23
74731 Walldürn
1x Adresse:

Goethestraße 40
74722 Buchen (Odenwald)


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Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-03-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.05.2016. Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Sauerlach (Amtsgericht München HRB 226361) nach Walldürn verlegt. Geschäftsanschrift: Bettendorfring 23, 74731 Walldürn. Gegenstand: Das Betreiben einer Internet-Plattform für den Handel mit Lebensmitteln und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäften, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Neben Lebensmitteln werden auch Produkte aus den Bereichen Drogerie, Haushaltswaren, Elektronik, Haustierbedarf und anderen Bereichen angeboten. Die Produkte werden von der Gesellschaft an sogenannte Click & Collect Stationen geliefert oder versendet. Diese Anlagen sind zentrale Abholstationen für die Kunden der C&C JOBFOOD GmbH. Stammkapital: 41.667,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Wuzke, Andreas, Baldham, *05.09.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.01.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.01.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Click & Collect Service GmbH", Buchen Odenwald (Amtsgericht Mannheim HRB 726475) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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