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Clinical Solutions GmbH

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Schlotfegergasse 26-30
90402 Nürnberg
1x Adresse:

Entenberger Hauptstraße 1
91227 Leinburg


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4x HR-Bekanntmachungen:

2007-07-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.05.2007. Gegenstand des Unternehmens: Betreuung und Vermittlung von Patienten an Kliniken in Deutschland sowie die Vermittlung von Geschäftskontakten und die Betreuungsdienstleistung von Geschäftskontakten und Beratungen in diesem Zusammenhang aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Bujanowski, Viktor, Leinburg, *01.08.1954, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-06-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Nürnberg.

2009-04-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.02.2009 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Leinburg. Geschäftsanschrift: Entenberger Hauptstraße 1, 91227 Leinburg.

2016-10-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Keykollection GmbH mit dem Sitz in Nürnberg und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Keykollection GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 32130) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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