2012-07-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.0212. Geschäftsanschrift: Kleering 31, 38468 Ehra-Lessien. Gegenstand: Der Einzelhandel, insbesondere mit Textilien sowie das Halten von Gesellschaftsanteilen mit ähnlichem Gesellschaftszweck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rathsack, Frank, Ehra-Lessien, *22.06.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Grunwald, Anke, Ehra-Lessien, *13.08.1968.
2012-10-19: Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 35.000,00 EUR beschlossen.
2014-10-06: Geschäftsanschrift: Zu dem Balken 13 A, 38448 Wolfsburg.
2015-08-17: Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR auf 35.500,00 EUR beschlossen.
2018-08-29: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2018 und der Gesellschafterversammlungen der nachfolgenden drei übertragenden Rechtsträger jeweils vom 06.08.2018 - mit der FRV GmbH mit Sitz in Ehra-Lessien (Amtsgericht Braunschweig, HRB 200513), - mit der fashion concept Berlin GmbH mit Sitz in Ehra-Lessien (Amtsgericht Braunschweig, HRB 203222) und - mit der fashion concept west GmbH mit Sitz in Ehra-Lessien (Amtsgericht Braunschweig, HRB 203246) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.