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Code Working Space GmbH

Tallence, Coworking, Expiry..., Flex Desk, SPOOCTOBER
Adresse / Anfahrt
Willy-Brandt-Straße 55
20457 Hamburg
1x Adresse:

Neue Gröningerstraße 13
20457 Hamburg


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4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-04-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.02.2019. Geschäftsanschrift: Willy-Brandt-Straße 55, 20457 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung von Büro- und Eventflächen sowie von Arbeitsplätzen nebst Büroinfrastruktur, insbesondere für Co-Working, und die Erbringung von Bürodienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Moll, Frank Horst Kurt Josef, Dietzenbach, *14.11.1973; Wagner, Martin, Hamburg, *22.12.1981, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-02-25:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Wagner, Martin, Hamburg, *22.12.1981.

2021-06-24:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.05.2021 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.05.2021 mit der Tallence Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 24.06.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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