2019-05-15: (Gegenstand des Unternehmens ist Anlagen- und Rohrleitungsbau, Behälter- und Apparatebau, Montage- und Schweißarbeiten. Die Gesellschaft darf sich auf verwandten Gebieten betätigen, andere Unternehmen jeder Art übernehmen und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Industriestraße 27, 52146 Würselen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Codur Verwaltungsgesellschaft mbH, Würselen (Amtsgericht Aachen HRB 22876), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-05-31: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2019 und des Inhabers des übertragenden Unternehmens vom 27.05.2019 das Vermögen des unter der Firma CODUR Rohrleitungsbau e.K. mit Sitz in Würselen betriebenen Einzelunternehmens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-05-31: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 31.05.2019 wirksam geworden.
2022-05-23: Die Firma lautet nach Änderung nunmehr CODUR Stahl- & Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.05.2022 mit der METALLTEC Stahl- & Metallbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Würselen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.