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Coffeefair GmbH

Zone, Kaffeevollautomaten, Wiederverkäufer..., Großbüros, Letzter Monat Bestätigter, Monat Bestätigter, Monat Bestätigter Kauf, Neben dem Versandhandel, Bestätigter Kauf, Kaffeegroßhandel
Adresse / Anfahrt
Marie-Curie-Straße 1-3
23701 Eutin
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-01-13:
Name der Firma: Coffeefair GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Eutin; Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 1-3, 23701 Eutin; Gegenstand: Groß- und Einzelhandel mit Kaffeeprodukten; Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Reidel, Axel, *04.08.1966, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.12.2021; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des Einzelunternehmens in Firma Coffeefair Axel Reidel e.K. mit Sitz in Eutin (Amtsgericht Lübeck, HRA 9942 HL) auf Grund des Spaltungsplans vom 28.12.2021. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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