2006-01-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2005. Gegenstand: die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen in der IT Branche. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht erbracht. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Deick, Andreas, Bonn, *21.06.1967; Melzner, Andreas, Bonn, *03.12.1968; Möller, Christoph, Köln, *07.06.1962, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-09-17: Änderung zur Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 10, 51103 Köln.
2014-04-30: Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.03.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.03.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.03.2014 Teile des Vermögens der Cologne Intelligence GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 36123) (namentlich deren Teilbetrieb I: Business Intelligence und Mobile Business Intelligence und deren Teilbetrieb II: Mobile Solutions) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-08-06: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens - den Teilbetrieb "Mobile Solutions" - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die CI Mobile Minds GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 81275) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-08-06: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens - den Teilbetrieb "Business Intelligence und Mobile Business Intelligence" - als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die CI Decision Design GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 57417) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-11-05: Nicht mehr Geschäftsführer: Möller, Christoph, Köln, *07.06.1962.
2018-12-27: Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer 1 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 300,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 25.800,00 EUR.
2021-03-29: Nicht mehr Geschäftsführer: Deick, Andreas, Bonn, *21.06.1967; Melzner, Andreas, Bonn, *03.12.1968.
2021-05-07: Die Gesellschafterversammlung hat am 19.04.2021 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 1 zu ändern, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neugefasst. Neue Firma: Cologne Intelligence GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen in der IT Branche und die Erbringung von Servicedienstleistungen für die Tochterunternehmen.