2015-09-07: Colombino, Enrico, *05.06.1980, Hohen Neuendorf; Rechtsform: Einzelunternehmen; Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2015 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage entstanden durch Verschmelzung der Colombino GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 117358 B) mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters und nunmehrigen Unternehmensinhabers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2019-11-07: HRA 51328 B: Colombino e.K., Berlin, Sundgauer Straße 109, 14167 Berlin (Unternehmensgegenstand: Die Errichtung und der Betrieb von Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften mit den hierfür typischen Sortimenten, der Erwerb und die Veräußerung sowie die An- und Vermietung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten). Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage wird die Colombino Backwaren UG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 161177 B) durch Übertragung Ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf das Vermögen des Inhabers verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-11-19: Prokura: 1.
Colombino, Maureen, *16.05.1984, Hohen Neuendorf; Einzelprokura