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Colucci Pizza und mehr GmbH & Co. KG

Fast-Food-Restaurant, Handwerkskunst, Keyed..., Zustimmungsstatus, Holzofenpinsa, PIZZANEWS, Drittparteien, Inserate
Adresse / Anfahrt
Saarpfalz-Park 309
66450 Bexbach
Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-07-12:
(Lebensmittelherstellung und -vertrieb, insbesondere von Pizzen und weiteren Tiefkühlprodukten sowie der Erwerb und das Halten von Beteiligungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen, insbesondere auch sich an anderen Unternehmen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Saarpfalz Park 309, 66450 Bexbach. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Colucci Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Bexbach (Amtsgericht Saarbrücken HRB 101058), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-10-11:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.09.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 25.09.2013 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Colucci, Domenico, Blieskastel, *12.11.1958, unter der Firma Colucci e.K. in Bexbach (Amtsgericht Saarbrücken HRA 11446) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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