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ComProjekt Foto GmbH

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Adresse / Anfahrt
Juri-Gagarin-Ring 1
17036 Neubrandenburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2012-11-20:
Geschäftsanschrift: Juri-Gagarin-Ring 1, 17036 Neubrandenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Kühne, Michael, Wulkenzin, *23.07.1948. Einzelprokura: Schmidt, Matthais, Neubrandenburg, *06.05.1972.

2012-12-17:
von Amts wegen berichtigt, nun: Einzelprokura: Schmidt, Matthias, Neubrandenburg, *06.05.1972.

2013-09-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie eine Änderung in § 7 (Jahresabschluss) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Erbringung von professionellen Foto-Dienstleistungen im weitesten Sinne für gewerbliche und private Kunden, der Handel mit Artikeln der Fototechnik sowie mit allen Artikeln "rund um's Bild" einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Beratung, Schulung und Betreuung sowie des technischen Services, der Onlinehandel mit Geschenkartikeln, Sublimation, Flex- und Flockdruck auf sämtlichen Textilien und harten Oberflächen, Lasergravur.

2021-11-02:
Prokura erloschen: Schmidt, Matthias, Neubrandenburg, *06.05.1972. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.10.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.10.2021 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, die unter der Firma handmade-in-nb by ComProjekt e.K., Inh. Andrea Hoppe auftretende Kauffrau Hoppe, Andrea, Neubrandenburg, geboren am 31.08.1970, übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.