2013-12-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.03.2008, zuletzt geändert am 26.06.2008. Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2013 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Krefeld, Amtsgericht Krefeld HRB 11953) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Hartshausen 8, 85406 Zolling. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb von Elektronikartikeln aller Art sowie Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen in diesem Zusammenhang. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Carrasco-Demir, Müzeyyen, Krefeld, *02.09.1974; Meier, Christian, Grasbrunn, *10.02.1970, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Heimbach, Peter, Zolling, *20.06.1957.
2021-07-02: Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 140.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der ComS.I.T. Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Zolling und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital. Neues Stammkapital: 240.000,00 EUR. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Carrasco-Demir, Müzeyyen, München, *02.09.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-07-13: Einzelprokura: Bräunig-Reichel, Nicole, Frasdorf, *26.12.1968; Steng, Nicole, Freising, *02.07.1968. Die ComS.I.T. Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Zolling ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2021 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammmlung vom 28.06.2021 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 28.06.2021 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.