2011-09-14: Die Comdesign Gesellschaft für Kommunikations- und Informations-Systemberatung mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 66922) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-12-14: Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2011 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 370,81 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand des Unternehmens und Vertretungsregelung sowie Stammkapital. Neue Firma: Comdesign Gesellschaft für Kommunikations- und Informations-Systemsberatung mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Einbringung von Beratungstätigkeiten für Kommunikations- und Informations-Systeme und die Herstellung von Audio- und Videoträgern sowie Handel, Herstellung und Auswertung von Musik-, Sprach- und Videoproduktionen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen befugt, die dem Gesellschaftszweck dienen oder mit ihm in Zusammenhang stehen. Neues Stammkapital: 51.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Winkel, Frank N., Aschheim-Dornach, *03.04.1945, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Winkel, Swetlana, Betriebswirtin, München. Prokura erloschen: Hoffmann-Andersen, Jutta, München.
2013-09-04: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der PF Forderungsrealisierungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 157507) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-09-11: Die Verschmelzung wurde am 29.08.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 157507).