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Communication Services Roland Luke GmbH

KOMMUNIZIEREN, Sprachtraining, Keynotes..., Auslandsvorbereitung, CoachPlus, Relocation, Expertenteam
Adresse / Anfahrt
Herwarthstraße 12
12207 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-03-06:
Firma: Communication Services Roland Luke GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Herwarthstraße 5, 12207 Berlin Gegenstand: Erbringung von Sprach- und Kommunikationsdienstleistungen, insbesondere Trainings und Gutachten auf den Gebieten Führungskräfte-Training, interkulturelles Training, Kundenservice-Training, Verhandlungstraining, Trainerausbildung, Teamentwicklungstraining, Mediation, Kommunikationstraining, Sprachtraining, Dolmetscherdienste und sonstigen Kommunikationsdienstleistungen Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer:; 1. Luke, Roland, *17.08.1966, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.02.2012.

2019-10-01:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Herwarthstraße 12, 12207 Berlin

2020-06-11:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2020 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Roland Luke verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit dieser Eintragung wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.