2013-12-19: Aktiengesellschaft. Satzung vom 01.10.2012. Die Hauptversammlung vom 31.07.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bremen (bisher: Amtsgericht Bremen, HRB 28264 HB) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Sandtorkai 66, 20457 Hamburg. Gegenstand: die Erbringung von logistischen Dienstleistungen sowie die Verwaltung von Beteiligungen. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Müller, Michael, Dötlingen, *06.05.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-04-14: Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Kaiserkai 10, 20457 Hamburg.
2016-03-02: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2020-02-11: Wohnort geändert, nun Vorstand: Müller, Michael, Hamburg, *06.05.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-03-02: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.
2020-05-26: Die Gesellschaft hat gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG i.V.m. § 61 Satz 2 UmwG den Verschmelzungsvertrag mit der CLI Holding GmbH (Amtsgericht Hamburg, HRB 155845 -übertragender Rechtsträger-) zum Handelsregister eingereicht.
2020-07-03: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2020 mit der CLI Holding GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 155845) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-07-05: Die Hauptversammlung vom 14.06.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: CLI AG.
2022-05-30: Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Liste des Aufsichtsrats wurde eingereicht.