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Compass Professional GmbH

Teilfinanzierungen, Teilrealisierungen
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Kleinhülsen 42
40721 Hilden
1x Adresse:

Otto-Volger-Straße 1a
65843 Sulzbach (Taunus)


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5x HR-Bekanntmachungen:

2013-05-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.02.1992, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Erftstadt (bisher Amtsgericht Köln HRB 44687) nach Hilden beschlossen. Gleichzeitig wurde § 1 Ziffer 1 (Firma) - vorher: COMPASS - Berater für Datenverarbeitung und Training GmbH - geändert. Geschäftsanschrift: Kleinhülsen 31, 40721 Hilden. Gegenstand: Die allgemeine Unternehmensberatung, d.h. die Beratung von Unternehmen in Fragen der Unternehmensführung, in den Bereichen Informationsverarbeitung (EDV), Organisation, Marketing und Vertrieb, die Durchführung von Schulungsveranstaltungen sowie die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer: Frings, Sven, Solingen, *16.06.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Menzerath, Martin, Erftstadt, *09.10.1959. Einzelprokura: Müller, Volker, Remscheid, *18.02.1967.

2020-12-09:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Kleinhülsen 42a, 40721 Hilden.

2021-01-05:
Die Gesellschafterversammlung hat am 18.12.2020 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 EUR um EUR 35,41 EUR auf EUR 25.600,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) entsprechend sowie weiter in § 5 Abs. (6) (Gesellschafterversammlung) zu ändern. Neues Stammkapital: 25.600,00 EUR.

2021-10-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 150.000,00 EUR auf 175.600,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung (Beteiligung an der "Frings Solutions Deutschland GmbH" mit Sitz Hilden, AG Düsseldorf, HRB 48369) mit der Sven Frings e.K., Hilden (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 26230) beschlossen. Neues Stammkapital: 175.600,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2021 Teile des Vermögens (Beteiligung an der "Frings Solutions Deutschland GmbH" mit Sitz in Hilden, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 48369) der Sven Frings e.K mit Sitz in Hilden (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 26230) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-10-29:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, Sven Frings e.K., Hilden, am 26.10.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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