2018-08-15: Competent Capital Company GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Borchshöher Feld 13, 28757 Bremen; Gegenstand: Die Beratung von Unternehmen, Familien und Personen in Sachen Kapital und Strategie nebst Umsetzung der Beratung. Stammkapital: 25.000 EUR; Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Huslid, Audun, *29.12.1972, New York/USA; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Krahmer, Kai, *30.05.1970, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.07.2018
2019-02-08: Geschäftsanschrift: Neuer Kamp 25, 20359 Hamburg.
2020-06-16: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Kai Krahmer Beratungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 150581) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-07-16: Gegenstand: Die Beratung von Unternehmen, Familien und Personen in Sachen Kapital und Strategie nebst Umsetzung der Beratung sowie das Halten von Beteiligungen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.06.2021 sind der Unternehmensgegenstand geändert und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst worden.