2019-11-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.10.2019. Geschäftsanschrift: Brühler Herrenberg 2a, 99092 Erfurt. Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistungen im Bereich EDV-Kommunikation, Vertrieb von EDV- und Kommunikationsanlagen, Systemlösungen, Hard- und Software. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wassiljenko, Alexander, Amt Wachsenburg, *26.09.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-08-18: Die Gesellschafterversammlung vom 29.06.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung aus dem unter der Firma Alexander Wassiljenko e.K. mit dem Sitz in Amt Wachsenburg betriebene Unternehmen und die Änderung des § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Wassiljenko, Alexander, Erfurt, *26.09.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 29.06.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.06.2021 das Vermögen des unter der Firma Alexander Wassiljenko e.K. mit dem Sitz in Amt Wachsenburg betriebenen Unternehmens übernommen. Die Ausgliederung ist mit zeigleicher Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.