2018-12-19: Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2018 hat die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen.
2019-12-11: Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2019 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 63.924,12 EUR und die Änderung der §§ 4 und 6 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 90.000,00 EUR.
2020-08-19: Die NetLink Datenkommunikationssysteme GmbH mit dem Sitz in Unterföhring ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.