2012-02-22: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Hoffmann, Bernd, Würzburg, *26.06.1964, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
2014-03-28: Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Geschäftsführer: Hoffmann, Bernd, Würzburg, *26.06.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Haubenreich, Bernd, Theilheim, *24.01.1961. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
2014-03-29: Personendaten von Amts wegen berichtigt: Einzelprokura: Haubenreich, Bernd, Theilheim, *24.11.1961.
2018-08-30: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz) der Satzung beschlossen. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Würzburg. Geschäftsanschrift: Münzstraße 7, 97070 Würzburg.
2019-08-23: Die sonne und mond Gesellschaft für Bühnen-, Raum- und Creativkonzepte mbH mit dem Sitz in Veitshöchheim ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.