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ConceptStore GmbH

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14193 Berlin
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10x HR-Bekanntmachungen:

2008-07-31:
Firma: ConceptStore GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Das Betreiben von Kunstgalerien, das Herstellen von und der Handel mit Kunstgegenständen, das Verwerten und das Verwalten von gewerblichen Schutzrechten (Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster u.a.) und Urheber- und Leistungsrechten sowie das Ausüben von eingeräumten Nutzungsrechten. Stamm- bzw. Grundkapital: 45.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dittrich, Lars, *16.07.1974, Hennigsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Grella, Alexander, *10.06.1972, Birkenwerder; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.04.2000 zuletzt geändert durch Beschluss vom 06.05.2008. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.06.2008 ist der Sitz der Gesellschaft von Oberkrämer (Amtsgericht Neuruppin, HRB 5607 NP) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 12.09.2000.

2010-10-28:
Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Grella, Alexander.

2011-05-10:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Auguststr. 75, 10117 Berlin.

2012-06-21:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Kiton Shop GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 121229 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2012-06-21:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die CJ Beteiligungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 128498 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2012-06-21:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die CJ 2. Beteiligungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 129498 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2012-06-21:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 14.06.2012 ist das Stammkapital zur Durchführung der Verschmelzung mit der Kiton Shop GmbH mit Sitz in Berlin (HRB Amtsgericht Charlottenburg HRB 121229 B) auf 48.065 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile).

2012-06-22:
Stamm- bzw. Grundkapital: 48.065 EUR Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Ecks Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 98402) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2016-06-16:
Gegenstand: Das Betreiben von Kunstgalerien, das Herstellen von und der Handel mit Kunstgegenständen, das Verwerten und das Verwalten von gewerblichen Schutzrechten (Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster u.a.) und Urheber- und Leistungsrechten sowie das Ausüben von eingeräumten Nutzungsrechten sowie der Handel mit Fahrzeugen aller Art. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.06.2016 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Unternehmenngegenstand).

2017-05-05:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Lars Dittrich, Schlüterstraße 40, 10707 Berlin

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