2009-08-10: Partnerschaft. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Conrady, Karl-Heinz, Steuerberater, Dormagen, *02.08.1944; Conrady, Christoph, Steuerberater, Dormagen, *02.06.1979; Urban, Thomas, Steuerberater, Neuss, *22.07.1974.