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Consberry GmbH

Fullstack-Entwickler/in, FASTPLANET, Führungsverantwortung..., Backend und React, FTTH-Ausbauprodukt, FTTH-Ausbauprodukts, Fullstack-Anwendungen, Hybrid Erfahrungsstufe, Netzversorgung, mcaps.
Adresse / Anfahrt
Wulfsdorfer Weg 121
22359 Hamburg
1x Adresse:

Hoheluftchaussee 40a
20253 Hamburg


Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-10-29:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Wulfsdorfer Weg 121, 22359 Hamburg. Geändert hinsichtlich des Wohnortes, nun Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Mentz, Arne Peter, Bonn, *28.05.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-05-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1.1 beschlossen. Neue Firma: mcaps. management consulting and professional solutions GmbH. Geändert (Wohnort), nun Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Mentz, Arne Peter, Hamburg, *28.05.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-08-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1.1. und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Consberry GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Consberry Holding UG mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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