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Consulting-Engineers-Göttig GmbH

Kampfmittelbohrungen, Bohrlochsondierung, Kampfmitteldetektierung..., Sprenggeschützte, Bohrbagger, Flächendetektierung, Kampfmittelbergung, Lafettenbohrgerät
Adresse / Anfahrt
Bensheimer Straße 52
67547 Worms
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-07-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.11.2019, mit Änderung vom 12.03.2020. Geschäftsanschrift: Bensheimer Straße 52, 67547 Worms. Gegenstand: Die Kampfmitteldetektierung, die Kampfmittelbergung sowie die Beratung im Rüstungsaltlasten. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Göttig, Jochen Dieter, Worms, *14.05.1959; Kavran, Thomas Hans, Ludwigshafen am Rhein, *20.03.1962, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wagner, Lars, Korschenbroich, *20.06.1980. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Göttig, Jochen Dieter, Worms, * 14.05.1959 unter der Firma Consulting-Engineers-J.D. Götting e.K. in Worms betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 29.11.2019, 12.03.2020 und 30.06.2020. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.

2020-07-23:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.07.2020 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.