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Consumer Marketing Borell GmbH

MAT, LDAP, Verwaltungstool..., Modularität, Admins, Rollenmodell, Rollenmanagement, Changelog, Filetransfer
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 48
76297 Stutensee
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-07-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.06.2020. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 48, 76297 Stutensee. Gegenstand: IT-Consulting, IT-Training, IT-Operations, IT-Gutachten, Softwareentwicklung, Sportwagenvermietung, KFZ Tourenplanung- & Durchführung, Buchverlag. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Borell, Silvia, geb. Allgeier, Stutensee, *24.12.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-11-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2020 hat beschlossen, das Stammkapital zur Durchführung der Ausgliederung des Unternehmens unter der Firma "Consumer Marketing Rainer Borell", Stutensee aus dem Vermögen des Einzelkaufmanns Silvia Borell, Stutensee, *24.12.1961, um 100 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 entsprechend zu ändern. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR. Der Einzelkaufmann Silvia Borell, geb. Allgeier, Stutensee, *24.12.1961, hat als Inhaber der Firma "Consumer Marketing Rainer Borell", Stutensee das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.11.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 09.11.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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