2009-11-20: Geschäftsanschrift: Schwarzwaldstr. 39, 76137 Karlsruhe. Bestellt als Geschäftsführer: Abraham, Guido Arno Erich Herbert, Frankfurt am Main, *25.02.1966, einzelvertretungsberechtigt.
2010-08-27: Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "CONTINUM Consulting GmbH & Co. KG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 104943) auf 27.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Continum Consulting GmbH. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Versicherungen, Kapitalanlagen und Finanzierungen sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im betriebswirtschaftlichen Bereich. Ausgenommen ist die Erbringung von rechts- und steuerberatenden Tätigkeiten. 27.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.08.2010 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "CONTINUM Consulting GmbH & Co. KG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 104943) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.