2019-10-23: Geschäftsanschrift: Geschwister-Scholl-Straße 54, 14471 Potsdam; Gegenstand: Die Entwicklung und der Vertrieb von IT-Software und -Hardware. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Westerheide, Dirk E. O., *29.02.1960, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1.
Apel, Oliver, *24.03.1973, Berlin; Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.05.2019
2020-03-20: Prokura: Apel, Oliver; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2020-12-28: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 14.12.2020 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die app squared GmbH mit Sitz in Potsdam, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 32446 P, verschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.