Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Conversion Cowboys GmbH

Bewegungsisolation, Werbegebühren, Matratzenbewertungen..., Umweltfreundlichkeit, Plenty
Adresse / Anfahrt
Schönhauser Allee 104
10439 Berlin
1x Adresse:

Uhlandstraße 171-172
10719 Berlin


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-02-28:
Firma: Plenty of Leads UG ; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Schönhauser Allee 104, 10439 Berlin; Gegenstand: Die Erbringung von Online-Marketing und Marketing-Dienstleistungen sowie das Betreiben und das Erstellen von Webseiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 1.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: 1. Hoch, Emanuel, *04.03.1986, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.01.2020

2022-07-25:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Uhlandstraße 171/172, 10719 Berlin; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2022 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Lila Leads UG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 215556 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.