2016-01-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.11.2015. Geschäftsanschrift: Birkenleiten 41, 81543 München. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb von Elektroartikeln, insbesondere Mobiltelefonen und sonstigen Kommunikationsmitteln. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vacek, Kamil, Praha / Tschechische Republik, *05.11.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-09-16: Die Gesellschaft hat am 12.09.2017 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der TCCM s.r.o. mit dem Sitz in Jindřišská 937/16, 110 00 Praha 1 / Tschechien eingereicht. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt:a) als übertragende Gesellschaft eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit der Firma Coolpad TCCM GmbH und dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 222986,b) als übernehmende Gesellschaft eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach tschechischem Recht mit der Firma TCCM s.r.o. und dem Sitz in Jindřišská 937/16, 110 00 Praha 1, Tschechien, eingetragen im Handelsregister des Städtischen Gerichts in Prag / Tschechien unter der Nummer C 125246.a) Die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft können nach dem deutschen Recht von der übertragenden Gesellschaft Sicherheitsleistung verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf durch das Registergericht bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe bei der übertragenden Gesellschaft schrifffich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs durch das Registergericht entstanden sind.b) Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können nach dem tschechischen Recht ausreichende Sicherheit von der übernehmenden Gesellschaft verlangen, wenn sich aufgrund der Verschmelzung die Durchsetzbarkeit ihrer Forderungen verschlechtert. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie ihre noch nicht fälligen Forderungen nach Grund und Höhe bei der übernehmenden Gesellschaft innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung im tschechischen Handelsregister anmelden. Wenn die übernehmende Gesellschaft einem Gläubiger keine ausreichende Sicherheit leistet und der Gläubiger nachweist, dass sich die Durchsetzbarkeit seiner Forderung aufgrund der Verschmelzung verschlechtert, kann der Gläubiger auch schon vor der Eintragung der Verschmelzung im tschechischen Handelsregister ausreichende Sicherheit verlangen.c) Die übertragende Gesellschaft hat nur einen Gesellschafter. Minderheitsgesellschafter bestehen nicht. Ein Hinweis auf die Rechte der Minderheitsgesellschafter ist daher nicht erforderlich.Die übernehmende Gesellschaft hat nur einen Gesellschafter. Minderheitsgesellschafter bestehen nicht. Ein Hinweis auf die Rechte der Minderheitsgesellschafter ist daher nicht erforderlich.d) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter können unter folgenden Anschriften kostenlos eingeholt werden:Coolpad TCCM GmbHc/o BSB Rechtsanwälte - PatentanwälteHohenzollernstraße 93 80796 MünchenDeutschlandTCCM s.r.o.Jindřišská 937/16110 00 Praha 1Tschechien
2017-12-12: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 25.08.2017 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.11.2017 mit der TCCM s.r.o. mit dem Sitz in Prag/ Tschechische Republik (Handelsregister beim Stadtgericht Prag, Aktenzeichen C 125246, Identifikationsnummer 27901084) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
2018-03-13: Die Verschmelzung wurde durch Eintragung im Registerblatt der TCCM s.r.o. mit dem Sitz in Prag/Tschechische Republik (Handelsregister beim Stadtgericht Prag, Aktenzeichen C 125246) am 01.02.2018 wirksam.