2012-03-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.02.2012. Geschäftsanschrift: Erwin-Halder-Straße 5, 88480 Achstetten. Gegenstand: Handel und Montage im Bereich der Zentralschmiertechnik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Weber, Cornelia, Laupheim, *07.04.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Sauter, Christina, Laupheim, *03.08.1965.
2012-09-18: Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Gesellschafter) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der Weber, Cornelia, Laupheim, *07.04.1968 als Inhaberin der Firma "Cornelia Weber e.K.", Achstetten (Amtsgericht Ulm HRA 723047) auf 25.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR. Die Einzelkauffrau Weber, Cornelia, Laupheim, *07.04.1968 hat als Inhaberin der Firma "Cornelia Weber e.K.", Achstetten (Amtsgericht Ulm HRA 723047) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.07.2012 und des Versammlungsbeschlusses vom 26.07.2012 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.