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Cosmos Marketing GmbH

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Adresse / Anfahrt
Gotenstraße 20
20097 Hamburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-01-10:
Geschäftsanschrift: Gotenstraße 20, 20097 Hamburg.

2021-01-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Cosmos Marketing GmbH.

2021-03-11:
Die Gesellschafterversammlung hat am 04.03.2021 beschlossen, das Stammkapital (50.000,00 DEM) auf 25.564,59 EUR umzustellen, es sodann zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Cosmos Computer & Marketing KG (Amtsgericht Hamburg, HRA 95074) um 44.435,41 EUR auf 70.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag neu zu fassen, insbesondere in den §§ 2 (Gegenstand des Unernehmens) und 3 (Stammkapital). Gegenstand des Unternehmens ist die Verlagstätigkeit, die Herstellung und der Handel mit Druckerzeugnissen aller Art, die Unternehmens-, Organisations- und IT-Beratung, der Handel mit den damit im Zusammenhang stehenden Produkten sowie Marketing-, Datenerfassungs-, Übersetzungs- und Büroarbeiten. 70.000,00 EUR. Bestellt Geschäftsführer: Maib-Lonski, Lukas, Hamburg, *14.07.1988, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.03.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.03.2021 mit der Cosmos Computer & Marketing KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 95074) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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