2017-08-28: VR 6482: Cospudener Yacht Club Markkleeberg e.V., Markkleeberg . Entstanden durch Verschmelzung des Cospudener Yacht Club e.V., mit dem Sitz in Markkleeberg (Amtsgericht Leipzig VR 10845) mit dem Yacht Club Markkleeberg e.V., mit dem Sitz in Markkleeberg (Amtsgericht Leipzig VR 10913).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.