2008-02-26: Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 6.000,00 EUR auf 33.000,00 EUR erhöht.
2015-08-19: Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2019-07-10: Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Crefo Factoring Rhein-Main GmbH & Co. KG", Darmstadt um 3.666,00 EUR auf 36.666,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 36.666,00 EUR.
2019-07-17: Lfdr. Nr. 6, Spalte 6 bzgl. Angabe der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger von Amts wegen berichtigt: Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit Crefo Factoring Rhein-Main Verwaltungs- GmbH, Darmstadt um 3.666,00 EUR auf 36.666,00 EUR erhöht. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.05.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Crefo Factoring Rhein-Main Verwaltungs-GmbH, Darmstadt verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.