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Cremepott GmbH

Naturkosmetik, Gesichtspflege, Duschen/Baden..., Vitalpilzen, Hand/Fuß, Hochzeitsseife, Pflegeseifen, Duftseifen, Pflanzenölseifen, Gastgeschenk
Adresse / Anfahrt
Motzfeldstraße 210
47574 Goch
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2020-01-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2019. Geschäftsanschrift: Motzfeldstraße 210, 47574 Goch. Gegenstand: Entwicklung, die Lohnentwicklung, die Herstellung, die Lohnherstellung und der Vertrieb von kosmetischen Produkten, Erzeugnissen der Körperpflege und der Hygiene. Stammkapital: 10,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Ritter, Lars, Goch, *29.03.1973, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-10-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 10,00 EUR um 24.990,00 EUR auf 25.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung als übernehmender Rechtsträger beschlossen. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.

2020-10-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2020 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere die Änderung in §§ 1 (Firma, Sitz), 4 (Geschäftsführung, Vertretung) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Cremepott GmbH. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis Geschäftsführer: Ritter, Lars, Goch, *29.03.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Ritter, Lars, Goch, *29.03.1973 unter der Firma Cremepott Ritter e.K. in Goch (Amtsgericht Kleve, HRA 5047) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-10-28:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.10.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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