2005-12-08: Durch rechtskräftige Verfügung des Registergerichts gemäß § 144 a FGG vom 09.09.2005 ist ein wesentlicher Mangel des Gesellschaftsvertrags festgestellt. Die Gesellschaft ist gemäß § 60 GmbHG aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
2006-02-16: Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2005 hat die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen.