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Crossover Konzeptgesellschaft für die Allianz zwischen Kunst & Commerz mbH

Zeiss, Kirkland, Comte..., McCartney, Collector, Aufsichtsbehörde, Idol, Rechtsansprüchen
Adresse / Anfahrt
Parkstraße 63
22605 Hamburg
1x Adresse:

Harvestehuder Weg 92
20149 Hamburg


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-06-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.04.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand) und 16 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: Crossover Konzeptgesellschaft für die Allianz zwischen Kunst & Commerz mbH. Neuer Unternehmensgegenstand: der Betrieb einer Kommunikations- und Eventgesellschaft und der An- und Verkauf von Kunstgegenständen sowie die Vornahme sämtlicher damit zusammenhängender Geschäfte mit Ausnahme solcher, die erlaubnispflichtig sind.

2008-11-18:
Eintragung Nr. 3 Spalte 4 b) vom 26.06.2008 von Amts wegen ergänzt: Ausgeschieden Geschäftsführer: Hamborg, Iris, geb. Kreuder, Hamburg, *02.09.1964.

2010-03-03:
Geschäftsanschrift: Harvestehuder Weg 92, 20149 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der mdwa.-Michael Drinkhahn Werbeagentur GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 66075) (künftig: Crossover Konzeptgesellschaft für die Allianz zwischen Kunst & Commerz mbH) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Crossover Konzeptgesellschaft für die Allianz zwischen Kunst & Commerz mbH (vormals: mdwa.-Michael Drinkhahn Werbeagentur GmbH) am 02.03.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.