2007-04-16: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schynowski, Frank, Dusslingen, *15.08.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-08-02: Änderung der Geschäftsanschrift: Paul-Ehrlich-Straße 11, 72076 Tübingen.
2021-06-25: Bestellt als Geschäftsführer: Schiegg, Luise, Ulm, *28.02.1967.
2021-09-24: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.07.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "TDent GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 771431) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-09-24: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.07.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "TDent GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 771431) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
2021-09-24: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.07.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Splint Tech GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 771347) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.