2007-08-22: Firma: CuraDomo GmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die häusliche Krankenpflege, insbesondere die Behandlungspflege, Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung und die Versorgung nach SGB XI. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Trautzburg, Heide Karin, *26.09.1954, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Warlimont, Gabriele Jutta Sigrid, *16.02.1962, Meckenheim; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 31.05.2007; mit Änderung vom 09.08.2007 in § 2 (Gegenstand).
2015-07-03: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Breisgauer Straße 14, 14129 Berlin
2017-05-08: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.01.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag ist die CuraDomo GmbH mit Sitz in Troisdorf (Amtsgericht Siegburg, HRB 13537) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2017-05-24: Prokura: 2.
von Rieff, Henrik, *03.01.1981, Potsdam; Einzelprokura
2018-08-02: Geschäftsführer: 3.
von Rieff, Henrik, *03.01.1981, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 4.
Warlimont, Gabriele, *16.02.1962, Meckenheim; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Warlimont, Gabriele; Nicht mehr Prokurist: 2. von Rieff, Henrik
2021-01-14: Nicht mehr Geschäftsführer: 3. von Rieff, Henrik