2007-11-30: Gegenstand: Ambulante Pflege und Betreuung alter und kranker Menschen Kapital: 25.600,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer:; 1. Krieger, Torsten, *16.06.1964, Grönwohld; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Krieger, Rena, *07.05.1961, Barsbüttel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 14.02.1997, zuletzt geändert durch Beschluss vom 06.05.1997. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.10.2007 ist der Sitz der Gesellschaft von Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 63689) nach Grönwohld verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1. Durch Beschluss vom gleichen Tage wurde das Kapital auf Euro umgestellt und 35,41 Euro auf 25.600 Euro erhöht; § 4 des Gesellschaftsvertrages wurde entsprechend geändert.. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 05.03.1997..
2018-09-24: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungsplans vom 15.08.2018 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage die dort bezeichneten Vermögensteile, Geschäftsanteil Nr. 1 im Nennbetrag von 25.000,00 EUR an der Aruc Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Barsbüttel , als Gesamtheit auf die Aruc GmbH mit Sitz in Barsbüttel, Amtsgericht Lübeck, HRB 18142 HL übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.