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Curt Richter SE
51063 KölnDE
7x Adresse:
Alte Ruhrorter Straße 25
47119 Duisburg
Fuggerstraße 24
84561 Mehring
Bergiusstraße 3
41540 Dormagen
Haydnstraße 8
84561 Mehring
Billwerder Ring 13
21035 Hamburg
Farbenstraße 6
06803 Bitterfeld-Wolfen
An der Mieke 12
49479 Ibbenbüren
Alte Ruhrorter Straße 25
47119 Duisburg
Fuggerstraße 24
84561 Mehring
Bergiusstraße 3
41540 Dormagen
Haydnstraße 8
84561 Mehring
Billwerder Ring 13
21035 Hamburg
Farbenstraße 6
06803 Bitterfeld-Wolfen
An der Mieke 12
49479 Ibbenbüren
mind. 56 Mitarbeiter
Gründung 1936
Gründung 1936
12x HR-Bekanntmachungen:
2008-09-03:
Aktiengesellschaft. der Betrieb einer Spedition, insbesondere zum Transport flüssiger Güter, und alle damit zusammenhängenden Logistikdiensteistungen. 4.200.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitlgied bestellt. so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam oder durch ein Mitglied des Vorstandes zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Richter, Kurt, Köln, *05.03.1948; Richter, Karin, Dormagen., *17.07.1950, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Curt Richter GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 9294) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.07.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-18:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Richter Belgien AG mit der Curt Richter AG eingereicht worden.
2008-11-10:
Dem Registergericht ist der folgende Text des Vorstandes der Aktiengesellschaft zum Zwecke der Veröffentlichung eingreicht worden: Bekanntmachung gemäß Art. 21 SE-VOIm Wege der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) durch Verschmelzung zur Aufnahme ohne Liquidation gemäß Art. 17 Abs. 2 lit. a) SE-Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktorber 2001 ("SE-VO"), soll die Richter Belgien AG, Sankt Vith, Belgien, auf die Curt Richter AG, Köln, Deutschland, verschmolzen werden und die Curt Richter AG die Rechtsform einer SE annehmen.Deshalb werden gemäß Art. 21 lit. a) bis e) SE-VO die folgenden Angaben bekannt gemacht:1. Richter Belgien AGa) Rechtsform, Firma und SitzRechtsform: Aktiengesellschaft belgischen RechtsFirma: Richter Belgien AGSitz: Sankt Vith, Belgienb) Register, bei dem die in Art. 3 Abs 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Urkunden hinterlegt worden sind, und Nummer der Eintragung in das RegisterDie in Art. 3 Abs 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Urkunden sind bei der Kanzlei des die Gesellschaftsakte führenden Handelsgerichts Eupen, Belgien, hinterlegt und in den Anlagen des Belgischen Staatsblatts am 22. Juli 2008 veröffentlicht worden. Die Gesellschaft ist in der vom Föderalen Öffentliche Dienst Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie, Belgien, geführten Zentralen Datenbank der Unternehmen, Register der juristischen Personen, unter der Unternehmensnummer 0899.190.889 eingetragen.2. Curt Richter AG a) Rechtsform, Firma und SitzRechtsform: Aktiengesellschaft deutschen RechtsFirma: Curt Richter AGSitz: Köln, Deutschlandb) Register, bei dem die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Unterlagen hinterlegt worden sind und Nummer der EintragungDie Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln, Deutschland, unter der HRB 63857 eingetragen. Dort sind die in Art. 3 Abs 2 der Richtlinie 68/151/EWG in Bezug genommenen Unterlagen hinterlegt. c) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Curt Richter AG gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis c) SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden könnenGemäß Art. 24 Abs. 1 lit. a) SE-VO findet das Recht des Mitgliedstaates, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften Anwendung.Zum Schutz der Interessen der Gläubiger der Curt Richter AG findet mithin § 22 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) Anwendung. Danach ist den Gläubigern der Curt Richter AG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Curt Richter AG nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die Eintragung der Verschmelzung wird von dem Registergericht nach § 10 HGB dem ganzen Inhalt nach in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.handelsregisterbekanntmachungen.de) bekannt gemacht.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Curt Richter AG jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Gemäß §22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Curt Richter AG hat keine Anleihen ausgegeben.Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden:Curt Richter AGManforter Str. 1651063 Köln-Mülheim.d) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der Curt Richter AG gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden könnenGemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO kann jeder Mitgliedstaat in Bezug auf die sich verschmelzenden Gesellschaften, die seinem Recht unterliegen, Vorschriften erlassen, um einen angemessenen Schutz der Minderheitsaktionäre, die sich gegen die Verschmelzung ausgesprochen haben, zu gewährleisten.Die Aktionäre der Curt Richter AG können gegen die Wirksamkeit des Beschlusses der Hauptversammlung der Curt Richter AG, mit dem diese dem Verschmelzungsplan zustimmt, Klage erheben. Die Klage muss gemäß § 14 Abs. 1 UmwG binnen eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden.Eine Nichtigkeitsklage kann nur auf die im Gesetz genannten Nichtigkeitsgründe gestützt werden, eine Anfechtungsklage grundsätzlich auf jede Verletzung des Gesetzes oder der Satzung. Anfechtungsbefugt ist jeder in der Haupversammlung erschienene Aktionär der Curt Richter AG, wenn er gegen den Beschluss Widerspruch zu Niederschrift erklärt hat. Nicht erschienene Aktionäre sind nur dann anfechtungsbefugt, wenn sie zu der Hauptversammlung zu Unrecht nicht zugelassen worden sind, die Versammlung nicht ordnungsgemäß einberufen, der Gegenstand der Beschlussfassung nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden ist oder soweit die Anfechtungsklage auf das Erlangen von Sondervorteilen, § 243 Abs. 2 AktG, gestützt ist. Ausschließlich zuständig für Klagen gegen die Wirksamkeit ist das Landgericht Köln als das Landgericht, in dessen Bezirk die Curt Richter AG ihren Sitz hat.Wird der Hauptversammlungsbeschluss aufgrund Nichtigkeits- oder Anfechtungsklage durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt, entfaltet das Urteil Wirkung gegenüber allen Aktionären sowie den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates, auch wenn sie nicht Partei sind. Eine Nichtigerklärung des Beschlusses kommt nicht in Betracht, wenn dieser zwischenzeitlich aufgrund eines Freigabeverfahrens nach § 16 Abs. 3 UmwG in das Handelsregister am Sitz der Curt Richter AG eingetragen und die Verschmelzung dadurch wirksam geworden ist. In diesem Fall wäre die Curt Richter AG nach § 16 Abs. 3 S. 8 UmwG verpflichtet, dem Antragsgegner des Freigabeverfahrens den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der auf dem Freigabebeschluss beruhenden Eintragung der Verschmelzung entstanden ist. Die Beseitigung der Wirkungen der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister am Sitz der Curt Richter AG bzw. SE kann nicht als Schadensersatz verlangt werden.Die Verfahrensbeendigung, gleich aus welchem Grund, ist von der Curt Richter AG unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen, § 248a S. 1 AktG. Die Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung hat nach §§ 248a S. 2, 149 Abs. 2 und 3 AktG deren Art, alle mit ihr im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden im vollständigen Wortlaut sowie die Namen der Beteiligten zu enthalten. Etwaige Leistungen der Curt Richter AG und ihr zurechenbare Leistungen Dritter müssen gesondert beschrieben und hervorgehoben werden. Die vollständige Bekanntmachung ist Wirksamkeitsvoraussetung für alle Leistungspflichten. Die Wirksamkeit von verfahrensbeendigenden Prozesshandlungen bleibt hiervon unberührt. Trotz Unwirksamkeit bewirkte Leistungen können zurückgefordert werden. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Vereinbarungen, die zur Verwaltung eines Prozesses geschlossen werden.Den Aktionären der Curt Richter AG steht kein Barabfindungsrecht nach § 7 SEAG zu. § 7 SEAG setzt voraus, dass die SE ihren Sitz aus deutscher Sicht im Ausland hat. Das ist nicht der Fall, da die Curt Richter AG aufnehmende Gesellschaft ist und der künftige Sitz der Curt Richter SE in Deutschland sein wird.Unter folgender Anschrift können kostenlos ergänzende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre eingeholt werden:Curt Richter AG Manforter Str. 1651063 Köln-Mülheim3. Firma und Sitz der SEDie durch die Verschmelzung der Richter Belgien AG auf die Curt Richter AG entstehende SE wird unter Curt Richter SE firmieren und ihren Sitz in Köln, Deutschland, haben.Köln, im September 2008 St. Vith, im Septemer 2008Curt Richter AG Richter Belgien AGDer Vorstand Der Verwaltungsrat
2009-03-27:
Neue Firma: Curt Richter SE. Geschäftsanschrift: Manforter Straße 16, 51063 Köln. Ist nur ein geschäftsführender Direktor bestellt. so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei geschäftsführende Direktoren gemeinsam oder durch einen geschäftsführenden Direktor zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als geschäftsführender Direktor: Richter, Kurt, Köln, *05.03.1948; Richter, Karin, Dormagen, *17.07.1950, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Verschmelzung zur Aufnahme der Richter Belgien AG in Sankt Vith/Belgien (Handelsregister Eupen, Unternehmensnummer: 0899.190.889) durch die Curt Richter AG, Köln, aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 29.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 28.10.2008 und 22.01.2009 unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-06-23:
Einzelprokura: Richter, Frank, Köln, *25.04.1971; Richter, Kurt, Köln, *16.08.1968.
2010-01-29:
Europäische Aktiengesellschaft (SE).
2010-06-02:
Prokura erloschen: Richter, Frank, Köln, *25.04.1971.
2010-09-13:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Verwaltungsrates eingereicht worden.
2010-09-27:
Ausgeschieden als: geschäftsführender Direktor: Richter, Karin. Prokura erloschen: Richter, Kurt, *16.08.1968.
2011-12-27:
Einzelprokura: Brenke, Reimund, Duisburg, *04.08.1962.
2014-01-13:
Nicht mehr geschäftsführender Direktor: Richter, Kurt, Köln, *05.03.1948. Bestellt als geschäftsführender Direktor: Richter, Kurt, Köln, *16.08.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-01-24:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem geschäftsführenden Direktor oder einem anderen Prokuristen: Frein, Michael, Bergisch Gladbach, *01.03.1970. Prokura geändert, nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem geschäftsführenden Direktor oder einem anderen Prokuristen: Brenke, Reimund, Duisburg, *04.08.1962.
2008-09-03:
Aktiengesellschaft. der Betrieb einer Spedition, insbesondere zum Transport flüssiger Güter, und alle damit zusammenhängenden Logistikdiensteistungen. 4.200.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitlgied bestellt. so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam oder durch ein Mitglied des Vorstandes zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Richter, Kurt, Köln, *05.03.1948; Richter, Karin, Dormagen., *17.07.1950, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Curt Richter GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 9294) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 01.07.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-09-18:
Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Richter Belgien AG mit der Curt Richter AG eingereicht worden.
2008-11-10:
Dem Registergericht ist der folgende Text des Vorstandes der Aktiengesellschaft zum Zwecke der Veröffentlichung eingreicht worden: Bekanntmachung gemäß Art. 21 SE-VOIm Wege der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) durch Verschmelzung zur Aufnahme ohne Liquidation gemäß Art. 17 Abs. 2 lit. a) SE-Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktorber 2001 ("SE-VO"), soll die Richter Belgien AG, Sankt Vith, Belgien, auf die Curt Richter AG, Köln, Deutschland, verschmolzen werden und die Curt Richter AG die Rechtsform einer SE annehmen.Deshalb werden gemäß Art. 21 lit. a) bis e) SE-VO die folgenden Angaben bekannt gemacht:1. Richter Belgien AGa) Rechtsform, Firma und SitzRechtsform: Aktiengesellschaft belgischen RechtsFirma: Richter Belgien AGSitz: Sankt Vith, Belgienb) Register, bei dem die in Art. 3 Abs 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Urkunden hinterlegt worden sind, und Nummer der Eintragung in das RegisterDie in Art. 3 Abs 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Urkunden sind bei der Kanzlei des die Gesellschaftsakte führenden Handelsgerichts Eupen, Belgien, hinterlegt und in den Anlagen des Belgischen Staatsblatts am 22. Juli 2008 veröffentlicht worden. Die Gesellschaft ist in der vom Föderalen Öffentliche Dienst Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie, Belgien, geführten Zentralen Datenbank der Unternehmen, Register der juristischen Personen, unter der Unternehmensnummer 0899.190.889 eingetragen.2. Curt Richter AG a) Rechtsform, Firma und SitzRechtsform: Aktiengesellschaft deutschen RechtsFirma: Curt Richter AGSitz: Köln, Deutschlandb) Register, bei dem die in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 68/151/EWG genannten Unterlagen hinterlegt worden sind und Nummer der EintragungDie Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln, Deutschland, unter der HRB 63857 eingetragen. Dort sind die in Art. 3 Abs 2 der Richtlinie 68/151/EWG in Bezug genommenen Unterlagen hinterlegt. c) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Curt Richter AG gemäß Art. 24 Abs. 1 lit. a) bis c) SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden könnenGemäß Art. 24 Abs. 1 lit. a) SE-VO findet das Recht des Mitgliedstaates, das jeweils für die sich verschmelzenden Gesellschaften gilt, wie bei einer Verschmelzung von Aktiengesellschaften unter Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Charakters der Verschmelzung zum Schutz der Interessen der Gläubiger der sich verschmelzenden Gesellschaften Anwendung.Zum Schutz der Interessen der Gläubiger der Curt Richter AG findet mithin § 22 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) Anwendung. Danach ist den Gläubigern der Curt Richter AG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Curt Richter AG nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Die Eintragung der Verschmelzung wird von dem Registergericht nach § 10 HGB dem ganzen Inhalt nach in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.handelsregisterbekanntmachungen.de) bekannt gemacht.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der Curt Richter AG jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der jeweiligen Eintragung auf dieses Recht hinzuweisen. Gemäß §22 Abs. 2 UmwG steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Curt Richter AG hat keine Anleihen ausgegeben.Unter folgender Anschrift können kostenlos weitere Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden:Curt Richter AGManforter Str. 1651063 Köln-Mülheim.d) Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der Curt Richter AG gemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO sowie die Anschrift, unter der erschöpfende Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden könnenGemäß Art. 24 Abs. 2 SE-VO kann jeder Mitgliedstaat in Bezug auf die sich verschmelzenden Gesellschaften, die seinem Recht unterliegen, Vorschriften erlassen, um einen angemessenen Schutz der Minderheitsaktionäre, die sich gegen die Verschmelzung ausgesprochen haben, zu gewährleisten.Die Aktionäre der Curt Richter AG können gegen die Wirksamkeit des Beschlusses der Hauptversammlung der Curt Richter AG, mit dem diese dem Verschmelzungsplan zustimmt, Klage erheben. Die Klage muss gemäß § 14 Abs. 1 UmwG binnen eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden.Eine Nichtigkeitsklage kann nur auf die im Gesetz genannten Nichtigkeitsgründe gestützt werden, eine Anfechtungsklage grundsätzlich auf jede Verletzung des Gesetzes oder der Satzung. Anfechtungsbefugt ist jeder in der Haupversammlung erschienene Aktionär der Curt Richter AG, wenn er gegen den Beschluss Widerspruch zu Niederschrift erklärt hat. Nicht erschienene Aktionäre sind nur dann anfechtungsbefugt, wenn sie zu der Hauptversammlung zu Unrecht nicht zugelassen worden sind, die Versammlung nicht ordnungsgemäß einberufen, der Gegenstand der Beschlussfassung nicht ordnungsgemäß bekanntgemacht worden ist oder soweit die Anfechtungsklage auf das Erlangen von Sondervorteilen, § 243 Abs. 2 AktG, gestützt ist. Ausschließlich zuständig für Klagen gegen die Wirksamkeit ist das Landgericht Köln als das Landgericht, in dessen Bezirk die Curt Richter AG ihren Sitz hat.Wird der Hauptversammlungsbeschluss aufgrund Nichtigkeits- oder Anfechtungsklage durch rechtskräftiges Urteil für nichtig erklärt, entfaltet das Urteil Wirkung gegenüber allen Aktionären sowie den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates, auch wenn sie nicht Partei sind. Eine Nichtigerklärung des Beschlusses kommt nicht in Betracht, wenn dieser zwischenzeitlich aufgrund eines Freigabeverfahrens nach § 16 Abs. 3 UmwG in das Handelsregister am Sitz der Curt Richter AG eingetragen und die Verschmelzung dadurch wirksam geworden ist. In diesem Fall wäre die Curt Richter AG nach § 16 Abs. 3 S. 8 UmwG verpflichtet, dem Antragsgegner des Freigabeverfahrens den Schaden zu ersetzen, der ihm aus der auf dem Freigabebeschluss beruhenden Eintragung der Verschmelzung entstanden ist. Die Beseitigung der Wirkungen der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister am Sitz der Curt Richter AG bzw. SE kann nicht als Schadensersatz verlangt werden.Die Verfahrensbeendigung, gleich aus welchem Grund, ist von der Curt Richter AG unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen, § 248a S. 1 AktG. Die Bekanntmachung der Verfahrensbeendigung hat nach §§ 248a S. 2, 149 Abs. 2 und 3 AktG deren Art, alle mit ihr im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden im vollständigen Wortlaut sowie die Namen der Beteiligten zu enthalten. Etwaige Leistungen der Curt Richter AG und ihr zurechenbare Leistungen Dritter müssen gesondert beschrieben und hervorgehoben werden. Die vollständige Bekanntmachung ist Wirksamkeitsvoraussetung für alle Leistungspflichten. Die Wirksamkeit von verfahrensbeendigenden Prozesshandlungen bleibt hiervon unberührt. Trotz Unwirksamkeit bewirkte Leistungen können zurückgefordert werden. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Vereinbarungen, die zur Verwaltung eines Prozesses geschlossen werden.Den Aktionären der Curt Richter AG steht kein Barabfindungsrecht nach § 7 SEAG zu. § 7 SEAG setzt voraus, dass die SE ihren Sitz aus deutscher Sicht im Ausland hat. Das ist nicht der Fall, da die Curt Richter AG aufnehmende Gesellschaft ist und der künftige Sitz der Curt Richter SE in Deutschland sein wird.Unter folgender Anschrift können kostenlos ergänzende Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre eingeholt werden:Curt Richter AG Manforter Str. 1651063 Köln-Mülheim3. Firma und Sitz der SEDie durch die Verschmelzung der Richter Belgien AG auf die Curt Richter AG entstehende SE wird unter Curt Richter SE firmieren und ihren Sitz in Köln, Deutschland, haben.Köln, im September 2008 St. Vith, im Septemer 2008Curt Richter AG Richter Belgien AGDer Vorstand Der Verwaltungsrat
2009-03-27:
Neue Firma: Curt Richter SE. Geschäftsanschrift: Manforter Straße 16, 51063 Köln. Ist nur ein geschäftsführender Direktor bestellt. so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei geschäftsführende Direktoren gemeinsam oder durch einen geschäftsführenden Direktor zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als geschäftsführender Direktor: Richter, Kurt, Köln, *05.03.1948; Richter, Karin, Dormagen, *17.07.1950, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Verschmelzung zur Aufnahme der Richter Belgien AG in Sankt Vith/Belgien (Handelsregister Eupen, Unternehmensnummer: 0899.190.889) durch die Curt Richter AG, Köln, aufgrund des Verschmelzungsplanes vom 29.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 28.10.2008 und 22.01.2009 unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-06-23:
Einzelprokura: Richter, Frank, Köln, *25.04.1971; Richter, Kurt, Köln, *16.08.1968.
2010-01-29:
Europäische Aktiengesellschaft (SE).
2010-06-02:
Prokura erloschen: Richter, Frank, Köln, *25.04.1971.
2010-09-13:
Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Verwaltungsrates eingereicht worden.
2010-09-27:
Ausgeschieden als: geschäftsführender Direktor: Richter, Karin. Prokura erloschen: Richter, Kurt, *16.08.1968.
2011-12-27:
Einzelprokura: Brenke, Reimund, Duisburg, *04.08.1962.
2014-01-13:
Nicht mehr geschäftsführender Direktor: Richter, Kurt, Köln, *05.03.1948. Bestellt als geschäftsführender Direktor: Richter, Kurt, Köln, *16.08.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-01-24:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem geschäftsführenden Direktor oder einem anderen Prokuristen: Frein, Michael, Bergisch Gladbach, *01.03.1970. Prokura geändert, nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem geschäftsführenden Direktor oder einem anderen Prokuristen: Brenke, Reimund, Duisburg, *04.08.1962.