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Cutting Crew der Friseur GmbH

Kosmetik und Körperpflege, SALONS IN IHRER, Reinkommen..., höchstem, BEWIRB, Niveau, werde, DICH, JETZT
Adresse / Anfahrt
Villmatstraße 35
74076 Heilbronn
6x Adresse:

Rötelstraße 35
74172 Neckarsulm


Raiffeisenstraße 22
74523 Schwäbisch Hall


Robert-Mayer-Straße 19
74360 Ilsfeld


Haller Straße 59
74189 Weinsberg


Deutschhofstraße 19
74072 Heilbronn


Weissacher Straße 72
71522 Backnang


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 1 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-05-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 2 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Heilbronn. Geschäftsanschrift: Villmatstr. 35, 74076 Heilbronn.

2019-08-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: Zwickl, Michael, Friseurmeister, Erlenbach.

2020-01-30:
Nicht mehr Geschäftsführer: Krahnert, Andreas, Königsbrunn, *11.02.1972.

2020-09-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Zwickl, Stephan, Weinsberg, *26.07.1971 als Inhaber der Firma "Stephan Zwickl Friseurbetriebe e.K.", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRA 736704) um 10.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 100.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Zwickl, Stephan, Weinsberg, *26.07.1971 hat als Inhaber der Firma "Stephan Zwickl Friseurbetriebe e.K.", Heilbronn (Amtsgericht Stuttgart HRA 736704) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.09.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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