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Cyberderm Cosmetics GmbH

Notifizierung von Kosmetika, Notification, Rderm...
Adresse / Anfahrt
Brandesstraße 45
78464 Konstanz
Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-05-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.09.2004 mit mehrfachen Änderungen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Münster (Amtsgricht Münster HRB 9693) nach Konstanz verlegt. Geschäftsanschrift: Brandesstraße 45, 78464 Konstanz. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von biologischen, biochemischen und chemischen Produkten sowie die Herstellung und der Vertrieb von technischen Einrichtungen und Maschinen zur Herstellung der Produkte. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Krug, Thomas Georg August, Schwerte, *04.06.1962; Dr. Voß, Werner, Münster, *06.04.1949, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-10-22:
Nicht mehr Geschäftsführer: Krug, Thomas Georg August, Schwerte, *04.06.1962.

2015-01-16:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.08.2014 mit Ergänzung vom 05.01.2015 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Cyberderm GmbH & Co. KG", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 704014) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.