2010-10-21: (der Betrieb eines Dachdecker- und Bauklempnerunternehmens mit Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik sowie die Montage von Solar- und Photovoltaikanlagen mit allen dazugehörenden Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Roermonder Straße 74, 41379 Brüggen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: D'Agnone & Krienen GmbH, Brüggen (Krefeld HRB 13111).
2011-03-03: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.02.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 21.02.2011 das Unternehmen als Ganzes - unter Rückbehalt einzelner Gegenstände, Darlehensverbindlichkeiten und Leasingverträge - des von dem Einzelkaufmann D'Agnone, Marcel, Nettetal, * 21.08.1979 unter der Firma Marcel D'Agnone Bedachungen e.K. in Nettetal (AG Krefeld, HRA 6003) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.02.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 21.02.2011 das Unternehmen als Ganzes - unter Rückbehalt einzelner Gegenstände, Darlehensverbindlichkeiten und Leasingverträge - des von dem Einzelkaufmann Torsten Krienen, Brüggen, * 22.08.1974 unter der Firma Torsten Krienen e.K. in Nettetal (AG Krefeld, HRA 5996) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-03-10: Die Ausgliederungen sind mit der Eintragung auf den Registerblättern der übertragenden Rechtsträger am 03.03.2011 wirksam geworden.