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Döderlein Spedition GmbH

KONTRAKTLOGISTIK, MEHRWEGBEHAELTERLOGISTIK, IT-SERVICE..., UNTERNEHMENSHISTORIE, BEWERBUNGSFORMULAR, TTS Logistics, Reject, LOJISTIK, Equipments
Adresse / Anfahrt
Oettinger Straße 2
86720 Nördlingen
4x Adresse:

Otto-Hahn-Straße 8a
86368 Gersthofen


Ridlerstraße 71
80339 München


Schachtstraße 38
06406 Bernburg (Saale)


Industriestraße 17
86720 Nördlingen


Kontakt
23 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 23 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2007-02-20:
Prokura erloschen: Harbich, Karl Klaus, Nördlingen.

2007-04-17:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kosinski, Frank, Freystadt, *07.05.1965; Mages, Alfred, Bopfingen, *16.11.1960.

2008-11-18:
Geschäftsanschrift: Oettinger Straße 2, 86720 Nördlingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kimmel, Jörg, Mönchsdeggingen, *31.08.1973.

2011-08-02:
Prokura erloschen: Kosinski, Frank, Freystadt, *07.05.1965.

2012-11-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2012 hat die Änderung des § 2 Ziff.1 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb einer Abfertigungsspedition sowie aller damit verbundenen Geschäfte. Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst die Übernahme der persönlichen Haftung bei der Döderlein Immobilien GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Augsburg (HRA 17228 des Amtsgerichts Augsburg).

2022-03-02:
von Amts wegen mit Geburtsdatum neu vorgetragen: Geschäftsführer: Mayer, Roman, Friedberg, *05.01.1949, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die PeBe Logistik GmbH mit dem Sitz in Oberkochen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.