2020-06-30: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2020 mit der Dörken MKS-Systeme GmbH & Co. KG mit Sitz in Herdecke (Amtsgericht Hagen, HRA 4105) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-07-03: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2020 mit der Protec Systempasten GmbH mit Sitz in Herdecke (Amtsgericht Hagen, HRB 5491) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-07-13: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2020 mit der Mauri - Art GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 25984) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-07-14: Firma geändert in: Neue Firma: Dörken Coatings GmbH & Co. KG. Nach Namensänderung weiterhin Persönlich haftender Gesellschafter: Dörken Coatings Verwaltungsgesellschaft mbH, Herdecke .