2010-03-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.02.2010. Geschäftsanschrift: Oberrather Straße 41, 40472 Düsseldorf. Gegenstand: Der Betrieb eines Taxiunternehmens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Ajdini, Imer, Düsseldorf, *12.09.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-04-07: A & Z Taxi GmbH.
2010-08-11: Nicht mehr Geschäftsführer: Ajdini, Imer, Düsseldorf, *12.09.1977. Bestellt als Geschäftsführer: Ajdini, Vasvie, Düsseldorf, *01.06.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-11-30: Änderung zur Geschäftsanschrift: Heinrichstraße 73, 40239 Düsseldorf.
2012-02-07: Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und damit der Firma beschlossen. Ferner wurde § 2 Abs. 1 (Gegenstand) geändert. Neue Firma: Düssel-Shuttleservice GmbH Schul- und Behindertenfahrten. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Durchführung von Schulfahrten mit Schülerverkehrsmitteln.
2012-08-14: Änderung zur Geschäftsanschrift: Willi-Terbuyken-Straße 14, 40627 Düsseldorf.
2019-03-05: Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: In den Kötten 17, 40627 Düsseldorf. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Durchführung von Schulfahrten mit Schülerverkehrsmitteln, der Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PbefG sowie der Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen nach §§ 48, 49 PbefG.