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Düsseldorfer IT Systemhaus und Gesellschaft für Technik mbH

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Kölner Straße 356
40227 Düsseldorf
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mind. 3 Mitarbeiter
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2021-09-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.08.2021. Geschäftsanschrift: Kölner Straße 356, 40227 Düsseldorf. Gegenstand: EDV-Beratung, EDV-Dienstleistung, Handel mit Hard- und Software sowie mit Bürobedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Göldenitz, Roger, Langenfeld, *07.12.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Göldenitz, Roger, Langenfeld, *07.12.1970 unter der Firma Göldenitz e.K. in Düsseldorf betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 31.08.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-09-24:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.09.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-11-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2021 hat die berichtigende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen.