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D-Weld GmbH

Schweißtechnik, Schweißen, Schweißgeräte..., Hypertherm, Plasmagerät, CITOSTEEL, Schweißfahrwagen, Monate Bestätigter, Monate Bestätigter Kauf, Bestätigter Kauf
Adresse / Anfahrt
Greschbachstraße 34-36
76229 Karlsruhe
1x Adresse:

Ehrmannstraße 2
76135 Karlsruhe


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-11-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.04.1998 mit Änderung vom 29.04.2003. Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages unter Änderung von § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von March (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 7119) nach Karlsruhe verlegt. Bisher: "D-Weld GmbH Schweißtechnik-Beratung-Vertrieb-Service"; nun: D-Weld GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Greschbachstraße 34-36, 76229 Karlsruhe . Gegenstand: 1. Der Vertrieb von Gegenständen und Material der Schweißtechnik 2. Serviceleistungen im Zusammenhang der Vertriebstätigkeit aus 1. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Kirchner, Christoph, Karlsruhe, *01.05.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Denk, Gerhard, Denzlingen, *23.03.1949.

2014-12-05:
Mit der "MTECK-Schweisstechnik GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 111061) wurde am 04.12.2014 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 04.12.2014 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.

2020-04-01:
Der zwischen der Gesellschaft und der "MTECK-Schweisstechnik GmbH", Karlsruhe am 04.12.2014 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2019 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

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